Krankenversicherung im nebenerwerb (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 29.03.2013, 14:44 (vor 4256 Tagen) @ Brigitte

Hallo,
diese mindestens 301,00 €/bzw. 208,00 € zzgl. Pflegeversicherung ergeben sich immer dann, wenn die zuständige Krankenkasse auf hauptberufliche Selbständigkeit entscheidet - Kriterien siehe mein erster Beitrag. Diese Beitragshöhe resultiert daraus, dass für hauptberuflich selbständige eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 2021,25 € Einnahmen bzw. auf Antrag bei besonderen Vermögensverhältnissen 1347,50 € angesetzt wird.
Es ist also entscheidend wie die Krankenkasse den Status festlegt -
nebenberuflich bedeutet keinen Beitrag für selbständiges Einkommen sondern nur als Arbeitnehmer versichert - hauptberuflich Selbständig bedeutet keine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer und Beitrag nach mindestens 2021,25/1347,50 €.
Gruss
Czauderna


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