Krankenversicherung im nebenerwerb (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 28.03.2013, 07:18 (vor 4258 Tagen) @ brigitte

Hallo,
wenn für die "nebenrufliche" Tätigkeit nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich aufgewandt werden und die Einnahmen aus dieser Tätigeit nicht die Hautpewerbsquelle darstellen, dann kann man grundsätzlich von der Arbeitnehmereigenschaft als vorrangigen Status ausgehen, d.h. die Einnahmen aus der nebenebruflichen TÄtigkeit sind nicht beitragspflichtig. Endgültig entscheidet dies die betreffende Krankenkasse.
Gruss
Czauderna


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