Krankenversicherung im nebenerwerb (Gesetzliche Krankenkassen)

Brigitte, Freitag, 29.03.2013, 07:01 (vor 4257 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank Czauderna für die schnelle Antwort.

Das heißt, die Einnahmen müssen auf jeden Fall geringer ausfallen als die 600 Euro?
Und wird dies monatlich gesehen oder auf das Jahr und dann durch zwölf geteilt?
Und wenn die wöchentliche Arbeitszeit geringer 20 Stunden, jedoch die Einnahmen ein bisschen höher z.B. 700 Euro wären?

Gibt es einen Beitrag für den Nebenerwerb oder sind dann immer
ung. 270 Euro nachzuzahlen?


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