Studentin PKV, Wechsel in die Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 28.02.2013, 14:15 (vor 4285 Tagen) @ wuestenblume

Hallo, vorweg, ja, da hast da einen Denkfehler, denn du warst vorher nicht versicherungsfrei im Sinne des Gesetzes.
Was die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Studenten angeht so gilt grundsätzlich, dass man mit Aufnahme eines Studiums krankenversicherungspflichtig als Student/in wird, wenn dieses Studium als Erststudium und vor Beginn des 30. Lebensjahres aufgenommen wird. Vorrangig vor dieser Krankenversicherungspflicht ist die Versicherungspoflicht als Arbeitnehmer und als Rentner sowie der Anspruch auf die Familienversicherung in der GKV, wobei die Postbeamtenkrankenkasse als PKV. eine Sonderstellung einnimmt. Ansonsten kann dieser Pflichtversicherung nur durch eine Befreiung von der Versicherungspflicht umgegangen werden. Diese Befreiung hat dann zur Folge, dass eine Mitgliedschaft in der GKV nicht möglich ist und demzufolge auch keine Familienversicherung. Mit Vollendung des 30. Lebensjahres fällt aber dann diese Befreiung in der KVdS. grundsätzlich weg und deshlab ist dann auch wieder grundsätzlich die Familienversicherung möglich - so sehe ich es uns so kenne ich es auch aus den Fällen meiner Praxis.
Gruss
Czauderna


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