Studentin PKV, Wechsel in die Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 28.02.2013, 10:50 (vor 4285 Tagen) @ wuestenblume

Hallo,
ich sehe da kein Hindernis - wenn das Einkommen die Grenze von 50,00 € (bei gerinfügiger Beschäftigung) und ansonsten 385,00 € nicht überschreitet besteht ab dem Tag der Eheschliessung Anspruch auf Familienversicherung. Das auch, obwohl du dich seinerzeit von der Krankenversicherungspflicht der Studenten hast befreien lassen, aber der Versicherungspflichttatbestand hat sich mit Vollendung des 30. Lebensjahres ohnehin erledigt, deshalb kann auch die Familienversicherung bei Heirat eintreten.
Bei Aufnahme einer Tätigkeit aus der Familienversicherung heraus spielt es keine Rolle ob du noch versicherungspflichtig bist oder ob du Krankenversicherungsfrei aufgrund der Überschreitung der JAEG bist - du kannst in jedem Fall in der GKV. verbleiben.
Gruss
Czauderna


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