Studentin PKV, Wechsel in die Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

wuestenblume, Donnerstag, 28.02.2013, 13:14 (vor 4285 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

erstmal vielen Dank für deine kompetenten Ausführungen!
Ich habe mich natürlich nicht aktiv von der versicherungspflicht befreien lassen. Zu Beginn des 30. Lebensjahres bin ich automatisch versicherungsfrei geworden.
Was mich im Vorfeld aber verunsichert hat ist der § 10 I Nr.3 SGB V. Hiernach kann der Ehegatte familienversichert werden, wenn er nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit ist.
Falle ich jetzt nicht auch unter den dort genannten Personenkreis oder mach ich hier einen riesen Denkfehler?

viele Grüsse


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