Öffnungsklausel der Privaten PKV für Beamte - Tarife? (Private Krankenversicherungen)

pettifogger, Freitag, 11.01.2013, 23:27 (vor 4333 Tagen)

Hallo alle miteinander,

ich melde mich hier im Forum an, weil ich bisher keinen Eintrag gefunden habe, der sich mit meiner Situation deckt...hoffe, ich habe nichts übersehen...

Ich werde demnächst eine Stelle als Beamtin auf Probe annehmen. Während meiner Zeit als Beamtin auf Widerruf war ich in der GKV freiwillig versichert, da mich aufgrund gesundheitlicher Probleme in der Vergangenheit keine PKV aufnehmen wollte. Nun steht für mich das Zauberwort Öffnungsklausel im Raum, hierzu habe ich jedoch einige Frage (und kein Markler hat wirklich Interesse daran gezeigt mich zu beraten, vermut das liegt an der fehlenden Provision :-( ).

1. Worauf muss ich bei der Wahl des Versicherers achten? Ich weiß, dass die meisten Versicherer Leistungen (Kur, Hilfsmittel, Psychotherapie etc.) oftmals aus den Grundtarifen herausgenommen und in Ergänzungstarife - für welche die Öffnungsklausel nicht gilt - gesteckt haben.

2. Wer bietet hier einen guten Grundtarif? Debeka habe ich schoneinmal ausgeschlossen (oder haben die die Leistungen im Rahmen der Umstellung auf Unisex geändert)...ich habe gutes in diese Richtung von der SDK, DBV, DKV und Huk gehört - ist das korrekt?

3. Mit welchem Beitrag muss ich (ge. 1985) in etwa rechnen?

4. Kann ich evtl. darauf hoffen, dass ich evtl. in einen regulären Tarif komme?
Zur Vorgeschichte: letzte stationäre Therapie 2005 wegen Anorexia nervosa, danach noch bis Ende 2008 ambulante Therapie. Im Rahmen der ambulanten Therapie noch die Diagnose Borderline gestellt bekommen...jedoch nie explizit in diese Richtung behandelt worden -> Diagnose von daher eher fraglich. Seit Anfang 2009 keine psychologische Behandlung mehr, seit mehreren Jahren Normalgewicht und keinerlei Symptome der Essstörung bzw. von Borderline. Schwerbehindertenausweis ist diesen Monat ausgelaufen und wurde nicht verlängert, da ich es nicht beantragt habe (vermute, es hätte auch eine Ablehnung gegeben)...muss ich eigentlich die Frage, ob eine Behinderung vorliegt mit "JA" beantworten? Kann das ja jetzt selbst schlecht abschäten - würde eher nein sagen - oder reicht es aus, dass der Schwerbehindertenausweis weggefallen ist???)

Wie ihr seht - bei mir sind einige große Fragezeichen...in der GKV möchte ich schon aus Prinzip nicht bleiben, da ich es von meinem Dienstherren eine Sauerrei finde, sich so einfach aus der Affäre zu ziehen. Ich bin für eine Änderung in der Beihilfe...und da einige Parteien für den Wegfall der PKV sind, sollten sie sich überlegen, ob sie nicht zumindest auf Landesebene (komme aus BaWÜ) entsprechende Anreize zum Verbleib in der GKV setzen möchten.


Danke im Voraus für eure Antworten!!

Nadine

PS: Ach so, soweit ich weiß kann sich mein Mann, sofern er sich dazu entschließt nach evtl. Nachwuchs zu Hause zu bleiben auch nur zum gleichen Tarif wie ich versichern...ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber dann benötige ich einen Tarif, in dem sich ein MSler wohlfühlt (mir tut die PKV die mich aufnimmt auch leid).


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