DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert... (Private Krankenversicherungen)

Beamter, Freitag, 04.01.2013, 17:26 (vor 4340 Tagen) @ Yipselys

Der Wechsel von Bestandskunden in den neuen Tarif gemäß § 204 VVG ist nicht problemlos möglich, da der neue Tarif Mehrleistungen beinhaltet und insoweit Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge verlangt und Wartezeiten vorgesehen werden können.
Warum für den Alttarif keine Vergreisung stattfinden soll, wenn doch keine jungen Neukunden mehr aufgenommen werden können, ist nicht nachvollziehbar. Die Größe der Tarifgemeinschaft hindert die Vergreisung mit der daraus resultierenden Beitragsexplosion jenenfalls nicht.


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