PKV verweigert Aufnahme: wie weiteres Vorgehen? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 17.10.2012, 23:41 (vor 4418 Tagen) @ Denker

Dies ist nur dann richtig, wenn eine Private Krankenversicherung bestanden hat. Durch eine Anfechtung nach §123 BGB wurde der Vertrag aber für nichtig erklärt=angefochten und ein Systemwechsel hat faktisch nie stattgefunden .. Du wirfst da Kündigung und Anfechtung durcheinander. Sei beruhigt Denker, dieser Fehler unterläuft sogar gestandenen Sofas, bis dann die Rechtsabteilung nach viel Post hin und her Klarschiff macht.


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