PKV verweigert Aufnahme: wie weiteres Vorgehen? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 06.10.2012, 22:12 (vor 4429 Tagen) @ Dieter40

Der Versicherung stehen die gezahlten Beiträge gemäß §39 VVG zu, schließlich wurde in der ganzen Zeit Versicherungsschutz geboten. Mit Zugang einer Kündigung oder des Anfechtungsschreiben ist die Beitragszahlung beendet.

Jede andere PKV kann Dich in jedem geöffneten bzw. muß Dich im Basistarif aufnehmen, wenn der Vertrag nach §19 VVG gekündigt worden ist. Sollte der Vertrag allerdings wegen arglistiger Täuschung gemäß §22 VVG ab Beginn angefochten gleich komplett aufgeboben worden sein, hast Du gute Chancen bei der letzten GKV wieder aufgenommen zu werden, denn Du hattest gemäß §175 SGB V keine Anschlußversicherung. Von Chancen spreche ich deshalb, wie diese Situation in der Versicherungspraxis höchst selten vorkommt und die Kassen erfahrungsgemäß versuchen Dich auf den Basistarif der PKV zu verweisen.


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