PKV verweigert Aufnahme: wie weiteres Vorgehen? (Krankenkassenrecht)
Hallo Joachim,
erstmal danke für deine Antwort.
Der Versicherung stehen die gezahlten Beiträge gemäß §39 VVG zu, schließlich wurde in der ganzen Zeit Versicherungsschutz geboten. Mit Zugang einer Kündigung oder des Anfechtungsschreiben ist die Beitragszahlung beendet.
Und über den Zeitraum des Eingangs hinaus?
Jede andere PKV kann Dich in jedem geöffneten bzw. muß Dich im Basistarif aufnehmen, wenn der Vertrag nach §19 VVG gekündigt worden ist. Sollte der Vertrag allerdings wegen arglistiger Täuschung gemäß §22 VVG ab Beginn angefochten gleich komplett aufgeboben worden sein, hast Du gute Chancen bei der letzten GKV wieder aufgenommen zu werden, denn Du hattest gemäß §175 SGB V keine Anschlußversicherung. Von Chancen spreche ich deshalb, wie diese Situation in der Versicherungspraxis höchst selten vorkommt und die Kassen erfahrungsgemäß versuchen Dich auf den Basistarif der PKV zu verweisen.
Nun, die GKV will mich nicht zurücknehmen, soweit deren Aussage am Telefon. Die meinten, ich muss unter der BBG liegen, ansonsten eben der Basistarif der PKV.
Die PKV fechtet den Vertag nach §123 BGB (wohl Absatz 1) an, der aber wohl so ähnlich (wenn nicht sogar identisch) wie der §22 VVG zu sein scheint.
VG
Dieter
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Dieter40,
06.10.2012, 18:29
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Joachim Röhl,
06.10.2012, 22:12
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Dieter40,
07.10.2012, 09:15
- GKV verweigert Aufnahme nach Anfechtung PKV - Joachim Röhl, 07.10.2012, 10:26
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Denker,
08.10.2012, 21:11
- PKV verweigert Aufnahme: wie weiteres Vorgehen? - Joachim Röhl, 17.10.2012, 23:41
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