Versicherungspflicht - Aufnahme verweigert (Gesetzliche Krankenkassen)

Willi, Freitag, 05.10.2012, 19:22 (vor 4433 Tagen) @ Czauderna

Die gleiche Versicherung braucht Ihre Tochter nicht in den Basistarif aufzunehmen. Vermutlich hat sie in der Kündigung schon auf § 193 Abs. 5 Satz 5 VVG hingewiesen. In diesem Fall muss sich Ihre Tochter für die 3 Monate eine andere PKV suchen. Erst dann kann sie in der GKV aufgenommen werden.


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