Versicherungspflicht - Aufnahme verweigert (Gesetzliche Krankenkassen)

Auskunft, Freitag, 05.10.2012, 14:01 (vor 4433 Tagen) @ Helmut

Es ist korrekt, das keine Lücke bestehen darf. Der Kontrahierungszwang gilt für die Gesellschaft, die Ihre Tochter gekündigt hat und zwar in dem sog. Basistarif. Ihre Tochter muss die 3 Monate bezahlen, dann kann die Anmeldung bei der gesetzlichen krankenkasse erfolgen.


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