Versicherungspflicht - Aufnahme verweigert (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 04.10.2012, 18:58 (vor 4434 Tagen) @ Helmut

Hallo,
da liegt die Kasse aber falsch, denn sie muss die Anmeldung entgegen nehmen und die Versicherung durchführen. es handelt sich hier um einen versicherungspflichtigen Tatbestand und demzufolge muss eine Versicherung in einer GKV-Kasse erfolgen. wenn die Tochter zuletzt in einer GKV-Kasse gewesen wäre, dann könnte die gewählte Kasse an die alte Kasse verweisen und die Anmeldung entweder dorthin weiterleiten oder mit einem entsprechenden Hinweis dem Arbeitgeber zurückgeben. Hier allerdings kann und darf sie das nicht tun. es ist zwar richtig, dass die Tochter die drei Monate unversichert war und das darf lt. Gesetz nicht sein, aber darüber hat in diesem Fall die GKV-Kasse nicht zu befinden.
Sie muss die Versicherung durchführen.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten - entweder sich deswegen mit dieser Kasse anlegen oder einfach eine andere zu wählen,
Gruss
Czauderna


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