Versicherungspflicht (Gesetzliche Krankenkassen)

Yipselys, Sonntag, 19.08.2012, 15:31 (vor 4480 Tagen) @ Czauderna

Hallo Hr./Fr. Czauderna,

danke für die Info.

Richtig. Mit dem 01.10.2012 beginnend würde ich ein Gehalt unter der JAEG bis zum 30.09.2012 erhalten. Danach wieder darüber.
Wenn ich aber wie Sie schreiben erst zum 01.01.2014 entgültig in
die GkV eintreten kann würde ich ja - da das Einkommen der letzen
12 Monate zählt ja wieder darüberliegen und so automatisch wieder
in die PKV zurück müssen. Richtig?
Die Jahresentgeltgrenze ist meiner Info nach 42TEu. Richtig?
Wenn ich Ihre Erläuterungen richtig verstanden habe würde ich zwar
ab dem 01.10.12 in die GkV müssen (habe immer gedacht, daß immer die letzen 12 Monaten bzw. Kalenderjahr gilt), müßte jedoch ab dem 01.10.13 wieder in die PkV.
Wie Sie sehen habe ich es noch nicht richtig verstanden :-(


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