Versicherungspflicht (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 18.08.2012, 15:56 (vor 4485 Tagen) @ Yipselys

Hallo,
ich nehme mal an, dass Du noch keine 55 Jahre alt bist ? -
wenn ja, dann stellt der Arbeitgeber, in deinem Fall wäre dies der 1.10.2012 ??!!, die Versicherungspflicht fest und meldet dich bei der Kasse deiner Wahl an - äußerst du keinen Wunsch, wählt er eine aus. Eine Kopie der Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V.
solltest du deiner PKV-Kasse sofort vorlegen, damit du aus dem Vertrag heraus kannst.
Du schreibst, dass das Ganze auf ein Jahr befristet ist, d.h.
Eintritt der Versicherungspflicht am 01.10. - Ende der Versicherungspflicht frühstens am 01.01.2014 ggf. auch erst zum 01.01.2015. denn das Ende der Krankenversicherungspflicht tritt immer erst um Kalenderjahresende ein bei gleichem Arbeitgeber.
Das hat auch den Vorteil für dich, dass du die Vorversicherungszeit von 12 Monaten erfüllt hättest und dich auch als nichtkrankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bei der GKV weiter versichern könntest.
Gruss
Czauderna


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