Versicherungspflicht (Gesetzliche Krankenkassen)

Yipselys @, Erlangen, Samstag, 18.08.2012, 14:20 (vor 4481 Tagen)

Bitte um Info der Experten.
Ich werde ab Oktober meine Arbeitszeit (Angestellter und seit 17 Jahren in der PkV) reduzieren um mich mehr um meine kranke Mutter kümmern zu können (ist 80....). Daher werde ich meinen Arbeitsvertrag befristet für 1 Jahr ändern.
Dadurch werde ich jedoch unter die Jahresentgeltgrenze (wie hoch
ist diese z.Zt. für Altversicherte eigentlich exact?) rutschen!
Geht es dann zurück in die GkV? Befreien möchte ich mich eigentlich
nicht lassen.
Ist auch auch nur für 1 Jahr befristet!
Ab wann müßte ich dann zurück in die GkV? Sofort im Oktober?
Oder wenn erkannt wird (durch AG) daß die JAEG unterschritten wird?
Für Informationen wäre ich dankbar.


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