Nachzahlung bei KK (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Dienstag, 08.05.2012, 17:57 (vor 4583 Tagen) @ Alica

hallo

nein sie war nicht mehr im arbeitsverhältniss.

Ggf. wird die Krankenkasse damit argumentieren, dass sie damals über das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht informiert wurde. Wenn man einen Nachweis über die damalige Meldung hat, hat man eine sehr viel bessere Ausgangslage!

meine Freundin war heute beim Amwalt und er meinte mann muss > Wiederspruch einlegen, weil die KK hat da versäumt und nicht > rechtzeitig reagiert, meine Freundin war halt im Glaube dass > sie noch versichert ist, hätte sie das gewusst hätte sie auch > was dagegen unternehmen können z.B sich arbeitslos melden, > heiraten und sie hatte auch in der Zeit kein Einkommen erzielt.

Das kann man auch als Argument benutzen. Die Arbeitslosmeldung wäre aber nicht glaubwürdig, wenn die Kinderbetreuung nicht sichergestellt werden könnte. Wenn der Partner in einer privatversicherung ist, würden nach einerr Heirat auch Krankenversicherungsbeiträge anfallen.

von was soll sie zahlen wenn auch nur Raten, ist ja auch Geld > und wenn man nichts hat dann hat man nichts

Wenn man nichts hat, verhungert man (oder erfriert im Winter).

Gruß

RHW


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