Nachzahlung bei KK (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 04.05.2012, 19:18 (vor 4587 Tagen) @ Alica

Hallo,
ich könnte mir denken, dass aufgrund der Heirat und der Kündigung
(deshalb auch der Versand der Kündigungsbestätigung), die alte Kasse erst vom Ende des Elterngeldbezuges erfahren hat oder es da erst recherchiert hat, oder es ist jetzt erst aufgefallen, dass die Beitragsfreiheit damals hätte enden müssen - genau sagen kann das wirklich nur die Kasse selbst.
Tatsache ist aber, dass die Kasse berechtigt ist den Beitrag auch
heute noch zu fordern, dies sogar auch, wenn die Kasse diesen "Fehler" zu verantworten hätte.
Gruß
Czauderna


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