Nachzahlung bei KK (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Montag, 07.05.2012, 18:52 (vor 4584 Tagen) @ Alica

Hallo Alica,

wenn das Arbeitsverhältnis in dem Nachzahlungszeitraum noch bestanden hat, gibt es für die Nachzahlung nur einen möglichen Grund: aufgrund des Verdienstes war sie nicht versicherungspflichtig, sondern versicherungsfrei (= Bruttoverdienst über 50850 Euro). Gibt es "Meldungen zur Sozialversicherung" vom Arbeitgeber für die Zeit vor dem Mutterschaftsgeld und während der Elternzeit? Was ist dort unter Beitragsgruppe eingetragen (eine 4-stellige Zahl)?

Wenn der Krankenkasse ein Fehler unterlaufen ist, muss man nicht mehr zahlen, als wenn alles korrekt gelaufen wäre. Das Unangenehme ist nur, dass die Nachzahlung auf einen Schlag eintrifft. Aber dann hat man sehr gute Argumente für eine Ratenzahlung. Ggf. liegt der Fehler aber auch beim Arbeitgeber (verspätete Meldung oder Fehler ist erst bei der Betriebsprüfung, die jeweils nach 4 Jahren erfolgt, aufgefallen).

Gruß

RHW


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