Freiwillige GKV - Festsetzung Beiträge (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Montag, 07.05.2012, 19:28 (vor 4584 Tagen) @ Czauderna

Hallo Schubi,

hier ist in § 6 geregelt, welche Nachweise der Krankenkasse vorzulegen sind. Daraus ergibt sich dann auch, welcher Zeitrraum zugrunde gelegt wird.

Beitragsbemessungsgrundsätze

Verluste bei Kapitalerträgen können nicht mit positiven Einnahmen bei anderen Einnahmearten verrechnet werden. Die Regeln für die Krankenkassen sind hier anders als im Steuerrecht.

Gruß

RHW


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