Freiwillige GKV - Festsetzung Beiträge (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 28.04.2012, 12:14 (vor 4597 Tagen) @ Schubi

Hallo,
ohne jetzt eine Wertung des geschilderten Falls vorzunehmen,
grundsätzlich gilt, dass das im Jahre 2011 tatsächliche erzielte Einkommen zugrunde zu legen ist, lediglich bei der Beitragsfestsetzung für hauptberuflich Selbständige, wird der aktuell vorliegende letzte Einkommensteuerbescheid für die Festsetzung der Beiträge für die Zukunft, also bis zur Erteilung des nächsten Einkommenssteuerbescheides zugrunde gelegt.
Für den vergleichbaren Pflichtversicherten gilt ja auch das, was er in 2011 verdient hat, auch beitragspflichtig ist.
Gruss
Czauderna


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