Freiwillige GKV - Festsetzung Beiträge (Gesetzliche Krankenkassen)

Schubi, Freitag, 27.04.2012, 22:36 (vor 4594 Tagen)

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert (Beamter).

Meine Krankenkasse wollte letztes Jahr (Mai 2011) die jährliche Einkünfteüberprüfung vornehmen. Dafür sollte ich alle Einkunftsnachweise für 2010 einreichen. Das habe ich getan.


Daraufhin wurden die Beiträge ab 01.01.2011 rückwirkend erhöht neu festgesetzt. Die Berechnung war hierbei offensichtlich falsch und an der Grenze zur Willkür (u.a. wurde der Steuerbescheid einfach ignoriert). Erst nach Widerspruchsverfahren bzw. kurz vorm Gang zum Sozialgericht hat die KK nun auf den letzten Drücker eingelenkt.

Ich habe nun ein Schreiben erhalten in dem man einräumt, dass die Beiträge falsch sind. Man hätte die Absicht meinem Widerspruch abzuhelfen und die Beiträge so festzusetzen wie ich schon vor einem Jahr vorgerechnet hatte.

Nun kommts aber:
Man würde die Beiträge ab 01.01.2011 vorläufig (!) auf den Betrag festsetzen den ich schon im Widerspruch geltend gemacht habe. Sobald der Steuerbescheid für 2011 dann da wäre, würde man ab 01.01.2011 neu festsetzen.


Frage:
Dürfen sie das?
Ich meine sie haben erst die Einkünfte für 2010 gewollt um die Beiträge ab 01.01.2011 festzusetzen. Die haben sie gekriegt. Dann haben sie völlig offenkundig falsch gerechnet und die Sache bist jetzt verschleppt. Deswegen war ihre Festsetzung ab 01.01.2011 falsch. Anstatt nun die Zahlen zu nehmen die sie eigentlich von Anfang an hätten nehmen müssen, die von 2010, wollen sie nun die tatsächlichen von 2011 um wieder ab 01.01.2011 festzusetzen.

Dürfen sie wirklich für ein und dasselbe Jahr je nach Gutdünken für die Beitragsberechnung mal die Einkünfte vom Vorjahr nehmen und mal die tatsächlichen Einkünfte?

Steht das irgendwo dass sie das dürfen?


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