Zwang zur Rückkehr in die PKV nach Auslandsaufenthalt (Private Krankenversicherungen)
Hallo Christine,
wenn man ins Ausland geht, sollte man die Nachweis über die Dauer des Auslandsaufenthalts (z.B. Flugtickets, Visa ...) und die Auslandskrankenversicherung sehr gut aufbewahren (ggf. auch Kopien). Sonst sind ggf. bei Rückkehr nach Deutschland Krankenkassenbeiträge nachzuzahlen,wenn man weiterhin einen Wohnsitz in D hat:
Auslandsaufenthalt und Versicherungspflicht in D
Die Anwartschaft wird in den meisten Fällen nicht benötigt.
Es gibt aber einige Situationen, in denen man sich ärgert, wenn man keine abgeschlossen hat:
Probleme ohne die Anwartschaft:
1) Wenn man sich nach der Auslandsrückkehr selbständig macht, ist eine Versicherung mit Krankengeld nicht möglich ( § 44 SGB V und § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V)
2) Wenn man nach der Auslandsrückkehr als Arbeitnehmer mehr als die Versicherungspflichtgrenze (2012: 50850 Euro brutto) verdient, kann man nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkase eintreten.
3) Wenn man eine Rente beantragt (auch Hinterbliebenenrente), wird geprüft, ob man in der 2. Hälfte des Berufslebens 90% in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war. Wenn ja, sind nur aus der gesetzlichen Rente, Betriebrente, Zusatzrente, Direktversicherung und aus selbständiger Tätigkeit Beiträge zu zahlen, und ggf. aus einer Arbeitnehmertätigkeit (alle anderen Einnahmen sind beitragsfrei). Wenn man die 90% nicht erfüllt, sind alle Einnahmen beitragspflichtig und es gilt eine Mindesteinnahme von 875 Euro (2012). Ggf. wird auch das Ehegatteneinkommen berücksichtigt.
Bei den EU-Staaten und einigen anderen europäischen Ländern und Türkei/Tunesien ist die Anwartschaft nicht sinnvoll, da die ausl. Zeiten meist wie dt. Versicherungszeiten bewertet werden. In den anderen Ländern ist die Sinnhaftigkeit eine sehr subjektive Entscheidung (auch Dauer des Auslandsaufenthaltes, Wahrscheinlichkeit einer Verlängerung/Rückkehr, finanzielle Möglichkeit, Risikofreude ... spielen eine Rolle).
Gruß
RHW
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- Zwang zur Rückkehr in die PKV nach Auslandsaufenthalt -
pregunta001,
04.05.2012, 18:32
- Zwang zur Rückkehr in die PKV nach Auslandsaufenthalt -
Czauderna,
04.05.2012, 19:24
- Zwang zur Rückkehr in die PKV nach Auslandsaufenthalt -
christine,
07.05.2012, 11:08
- Zwang zur Rückkehr in die PKV nach Auslandsaufenthalt - RHW, 07.05.2012, 18:43
- Zwang zur Rückkehr in die PKV nach Auslandsaufenthalt -
christine,
07.05.2012, 11:08
- Zwang zur Rückkehr in die PKV nach Auslandsaufenthalt -
Czauderna,
04.05.2012, 19:24