Zwang zur Rückkehr in die PKV nach Auslandsaufenthalt (Private Krankenversicherungen)

christine @, dresden, Montag, 07.05.2012, 11:08 (vor 4583 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
dazu hätte ich auch eine Frage. Wenn jemand gesetzlich versichert ist und zwei bis drei Jahre ins Ausland geht (privat organisiert) sollte man da eine Anwartschaft aufrecht erhalten? Da für den Auslandsaufenthalt eine private Versicherung abgeschlossen werden muss, sagt die KK man muss sich nach Rückkehr privat versichern, da dann die letzte Versicherung eine Private war, es sei denn man hat eine Anwartschaft oder sofort eine pflichtige Beschäftigung. Ist das wirklich so und das Geld für eine Anwartschaft sinnvoll angelegt?
Christine


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