Zwang zur Rückkehr in die PKV nach Auslandsaufenthalt (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Freitag, 04.05.2012, 19:24 (vor 4585 Tagen) @ pregunta001

Hallo,
grundsätzlich gilt die letzte Kasse als zuständig, und das wäre hier die PKV, allerdings sehen manche Kassen das nicht so, wenn die letzte Versicherung in Deutschland vor dem 01.04.2007 endete.
Da es aber bei Euch wahrscheinlich später war, kommt tatsächlich nur die PKV in Frage, es sei denn einer von Euch wird direkt krankenversicherungspflichtig (Arbeitnehmer oder Arbeitslosengeldbezieher) und kann dann den anderen mitversichern.
Gruss
Czauderna


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