Rauswurf (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 25.04.2012, 18:46 (vor 4594 Tagen) @ Chylla

1. Die Pflicht zur Versicherung verschafft Dir nach §193 VVG Punkt (5) und egal wie vorerkrankt, Zugang zum Basistarif bei jedem anderen Privatversicherer zum Preis von rund sechshundertdreißig Euro inklusive Pflegepflichtversicherung. Von vielen Privatversicherten oft vergessen, 630€ entspricht dem aktuellen Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung, gezahlt von Millionen dort freiwillig Versicherten!!

2. Rückwege in die GKV gibt es auch hier im Forum dutzendfach beschrieben dennoch mehrere, egal ob nun als Selbständiger, der sich für ein Jahr zum pflichtigen Angestellten macht, in die Familienversicherung der Gattin rutscht oder dem Angestellten, der die Einkommensgrenze per Gehaltssenkung, Teilzeitregelung, Auszeit oder ein Altersteilzeitmodell unterschreitet.

3. Wer klagt kann auch verlieren und wenn die Kollegin hoffentlich alles sauber notiert hat, wird sie einen ruhigen Schlaf haben, vielfach wurde auch ein Beratungsverzicht unterschrieben und dann sähe es ganz duster aus.


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