Rauswurf (Private Krankenversicherungen)
Ich seh das auch so: wenn im Versicherungsvertrag der Hinweis auf ein ergänzendes Blatt enthalten ist, dann bist Du raus. Wenn das die Versicherung nicht auftreiben kann ist das deren Pech.
Ich vermute stark, daß die Maklerin das Blatt noch hat. Wenn sie es bewußt unterschlagen hat, um an eine Provision (durch einen Abschluss)zu kommen, kannst auch Du sie "in des Teufels Küche" bringen, in dem Du einfach mit einer Anzeige wegen Betrugs drohst. Solltest Du zumindest einen Zeugen für das Blatt (oder E-Mail, u.ä.) haben, hast Du auch gute Karten, dass dem nachgegangen wird.
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- Rauswurf - Hallo ich bins, 22.04.2012, 19:54