Re: Aufteilung der Quartalspauschale bei der Kostenerstattung nach § 13 SGB V (Gesetzliche Krankenkassen)

Charlie Brown, Montag, 11.01.2010, 20:27 (vor 5430 Tagen) @ Lord

Ich habe heute mehrere Telefonate mit der Novitas BKK geführt und das Problem besprochen. Eine Bestätigung, dass die Quartalspauschale aufgeteilt wird, möchte man mir nicht geben.

Per Mail kam jedoch folgende Aussage: "Gerne erstatten wir Ihnen, unabhängig von den Tag der Inanspruchnahme der Leistung, den jeweiligen gesetzlichen Kassenanteil."

Für mich ist das ok, weil es letztlich bedeutet, dass die zeitliche Zuordnung irrelevant ist und damit die Budgetierung nicht berücksichtigt wird.


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