Re: Aufteilung der Quartalspauschale bei der Kostenerstattung nach § 13 SGB V (Gesetzliche Krankenkassen)

Lord, Freitag, 08.01.2010, 08:20 (vor 5434 Tagen) @ Charlie Brown

Besser ist es natürlich wenn du dich selbst bei verschiedenen Krankenkassen informierst. Deine Fragen stellst du besser schriftlich (z.B. per Email) oder du sprichst mit entsprechenden Sachbearbeitern.

Ich kann zwar dir den Namen meiner Krankenkasse mitteilen, aber ich möchte keine Werbung machen.


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