Re: Aufteilung der Quartalspauschale bei der Kostenerstattung nach § 13 SGB V (Gesetzliche Krankenkassen)
Die TK ist der Meinung, die Aufteilung der Quartalspauschale sei rechtlich nicht möglich. Das ist m.E. falsch, den die Pauschale gilt ja je Quartal. Aber man weigert sich, einen anderen Standpunkt einzunehmen.
Die AOK Rheinland sieht dies genauso. Da es wirklich einfacher wäre, eine "passende" KK mitgeteilt zu bekommen, würde ich mich sehr freuen, wenn Du den Namen Deiner KK nennen könntest. Das hat ja in diesem Fall nicht direkt mit Werbung zu tun. Vielen Dank. :)
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- Aufteilung der Quartalspauschale bei der Kostenerstattung nach § 13 SGB V -
Charlie Brown,
07.01.2010, 23:28
- Re: Aufteilung der Quartalspauschale bei der Kostenerstattung nach § 13 SGB V -
Lord,
08.01.2010, 08:20
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Lord,
08.01.2010, 08:23
- Re: Aufteilung der Quartalspauschale bei der Kostenerstattung nach § 13 SGB V -
Charlie Brown,
08.01.2010, 17:44
- Re: Aufteilung der Quartalspauschale bei der Kostenerstattung nach § 13 SGB V -
Lord,
08.01.2010, 20:55
- Re: Aufteilung der Quartalspauschale bei der Kostenerstattung nach § 13 SGB V - Charlie Brown, 11.01.2010, 20:27
- Re: Aufteilung der Quartalspauschale bei der Kostenerstattung nach § 13 SGB V -
Lord,
08.01.2010, 20:55
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Charlie Brown,
08.01.2010, 17:44
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Lord,
08.01.2010, 08:23
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Lord,
08.01.2010, 08:20