Rückübersiedlung nach Deutschland (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte123, Freitag, 27.01.2012, 22:44 (vor 4687 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

da muss der arme TE wirklich zu jeder KK gehen? Da ist er ja in den nächsten Monaten ganz schön beschäftigt ;-)

Darüber hinaus ist diese Auskunft nicht richtig. Aufnehmen muss und darf ihn (oder sie) nur seine/ihre letzte KK. Das Paar kann sich aussuchen, wer den Antrag stellt. Für den Antrag des Mannes wäre die AOK zuständig, für den Antrag der Frau die BEK. Der Ehepartner und die Kinder sind kostenfrei über ihn/sie familienversichert.

MfG
ratte1


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