Rückübersiedlung nach Deutschland (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 26.01.2012, 09:54 (vor 4685 Tagen) @ BKAA

Vorausgesetzt Dein Mann hat die Niederlassungserlaubnis der Ausländerbehörde, geht Ihr gleich nach Ankunft zu jeder gesetzlichen Krankenkasse, legt neben der Anmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt und den Reisepässen einfach den bereits ausgefüllten Fragebogen vor. Dann beginnt die Kasse Euere Wiederaufnahme nach dem SGB V §5 (1) Punkt 13 zu prüfen, die sonst gängige Altersgrenze 55 Jahre gilt hier nicht. Solltet Ihr die Beiträge nicht aufbringen können, unterstützt das Jobcenter auf Antrag. Falls Du eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen würdest, wären Mann und Kinder bei Dir familienversichert. Alles Gute im teueren Mitteleuropa und falls die Deutsche Botschaft für die Einreise in die BRD von ihm eine private Krankenversicherung verlangt, die kostet 1€ pro Reisetag.

Fragen? joachimroehl@web.de


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