Beitragsnachzahlung nach Auslandsaufenthalt (Gesetzliche Krankenkassen)

Bodi, Dienstag, 27.12.2011, 13:38 (vor 4715 Tagen) @ GKV.ler

Es geht hier um eine Ermäßigung nach §186(11) SGB V. Dies bedeutet: Ermäßigung auf den Anwartschaftsbeitrag von ca. 40 EUR pro Monat - oder sogar ein kompletter Erlass.


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