Familienversicherung der Tochter wenn Mann im Ausland arbeit (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Freitag, 16.12.2011, 06:45 (vor 4726 Tagen) @ Sindy mit S

Hallo,

in der Schweiz sind auch für Kinder Beiträge zu zahlen. Daher ist eine Versicherung über eine Schweizer Krankenkasse meist nicht die günstigste Möglichkeit.

Wenn die Schweizer Krankenkasse der dt. GKV gleichgestellt ist, kann das Kind kostenlos über die Mutter in D familienversichert werden. Der Mondial-Tarif in der Schweiz gilt nach dt. Recht als PKV. Auskünfte gibt es ggf. auch hier:

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Wirueberuns/Wirueberuns.htm

Falls diese Variante nicht greift, evtl. hier eine Alternative:
Der Paragraph zur Familienversicherung (§ 10 SGB V) verweist auf das Einkommensteuerrecht (§ 16 SGB IV). Eine Bescheinigung des dt. Finanzamtes über die Höhe der Ehegatteneinkünfte nach dem dt. Steuerrecht kann bei der Krankenkasse sehr hilfreich sein.

Gruß

RHW


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