Familienversicherung der Tochter wenn Mann im Ausland arbeit (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 12.12.2011, 19:39 (vor 4730 Tagen) @ Steffi

Hallo,
ich empfehle, erst mal bei der Krankenkasse in der Schweiz nach zuhören, ob nicht dort eine Mitversicherung möglich ist für das Kind, die finanziell weniger belastet als die freiwillige Versicherung des Kindes hier in Deutschland.
Da Deutschland und die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen haben, könnte dann die Tochter hier in Deutschland ganz normal zum Arzt gehen und die deutsche Krankenkasse würde sich das Geld für die verauslagten Behandlungskosten bei der Schweizer Kasse wiederholen.
Gruss
Czauderna


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