Familienversicherung der Tochter wenn Mann im Ausland arbeit (Gesetzliche Krankenkassen)

Sindy mit S, Dienstag, 13.12.2011, 19:12 (vor 4729 Tagen) @ Czauderna

da mein vorschreiber sich auf diesem gebiet anscheinend nicht so perfekt auskenn ... es geht natürlich einfacher ...

da dein ehemann in der schweiz wie alle anderen arbeitnehmer dort in die obligatorische Grundversicherung (gesetzlich gesamtschweizerisch definierte Leistungen) versichert sein muss (mit der option freiwillige private zusatzversicherung), gilt er hinsichtlich § 10 SGB V als gesetzlich krankenversichert und sein einkommen spielt keine rolle.

somit ist über sie die kostenfreie familienversicherung in der deutschen gkv möglich


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