Beitragserhöhung BBKK 2011 (Private Krankenversicherungen)

RHW, Sonntag, 20.11.2011, 07:05 (vor 4756 Tagen) @ Allegro

Hallo Allegro,

vielleicht ist dieser Artikel interessant:

PKV-Tarifwechsel

Bei Problemen bezüglich eines Tarifwechsels kann ggf. auch diese Stelle helfen:

PKV-Ombudsmann

Die Leistungen in der PKV sind im Vertrag inkl. aller Anlagen geregelt. Zwei Klauseln sind hierbei sehr wichtig:

In der PKV werden Leistungen nur erstattet, soweit sie das Maß des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten. Was notwendig ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur von der Schulmedizin anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

PKV-Musterbedingungen

Der Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmanns zeigt, dass es in diesen Bereichen häufiger Streitpunkte gibt. Die PKV darf übrigens auch mehr zahlen, als im Vertrag geregelt ist. Sie kann diese "Großzügigkeit" aber jederzeit einstellen.

Leistungen der GKV müssen wirtschaftlich, notwendig und zweckmäßig sein, sonst darf die GKV diese nicht bezahlen. Die Prüfung erfolgt durch den Arzt vor Behandlungsbeginn. Ich bin also immer vor Behandlungsbeginn informiert, was die Versicherung bezahlt.

Viele GKV-Leistungen sind in vielen PKV-Tarifen gar nicht bzw. nur sehr eingeschränkt enthalten:

- Haushaltshilfe

- Krankengeld bei Erkrankung des Kindes bis zum 12. Geburtstag

- Hilfsmittel: offener Hilfsmittelkatalog inkl. zukünftiger Erfindungen

GKV-Hilfsmittelkatalog

- häusliche Krankenpflege

- Hebammenhilfe

- Taxifahrten z.B. bei Dialyse, Chemo-/strahlentherapie, Schwerbehindertenaus (mit Merkmal "aG", "H" oder "Bl")

- Reha/Kuren (z.B. bei Schlaganfall, Krebs, Mutter-Kind-Kur)

- Psychotherapie

- Leistungen bei Alkoholabhängigkeit

- Soziotherapie

Gruß

RHW


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