Mu-Ki-Kur bei GKV und PKV - Angehörige (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Donnerstag, 18.08.2011, 08:01 (vor 4850 Tagen) @ Netti

Hallo,
Die Kosten für gesunde Begleit­kinder sind als Neben­leistung zur Haupt­leistung anzusehen und fallen ebenfalls in die Leistungs­zu­stän­digkeit der Kasse des Eltern­teils.

Für privat versi­cherte gesunde Begleit­kinder muss die Kasse der Mutter die Kosten der Maßnahme übernehmen. Zur Abgeltung aller Kosten wird ein Betrag in Höhe von xxxxx € täglich pro Kind gezahlt. Dieser Betrag entspricht dem täglichen Höchstsatz für Haushalts­hilfe (selbst­be­schaffte Ersatz­kraft).

vielleicht hilft dieser Hinweis für die weitere Argumentation gegenüber der Kasse
Die Aussage dass Haushaltshilfe nicht in Frage käme halte ich für sehr gewagt.
Gruss
Czauderna


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