und wieder zeigt sich die DAK als beste Kasse (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 11.08.2011, 07:59 (vor 4938 Tagen) @ Cindy

Hallo Cindy,
ist es eben nicht - egal, wie andere Gerichte geurteilt haben - denn darunter befindet sich z.B. ein Landessozialgericht, demnach eine höhere Instanz, und auch das BVA (welches zwar kein Gericht ist, aber trotzdem als Aufsichtsbehörde ein grosses Gewicht hat) hat die Informationen der Kasse zum Zusatzbeitrag, auch zum Sonderkündigungsrecht für rechtens bezeichnet.
In den beiden Fällen aus Berlin liegt eine Urteilsbegrüdung noch nicht vor - es handelt sich (wie meist bei Sozialgerichtsurteilen) um Einzelfälle, die nicht verallgemeinert werden können - dass dies in den Medien, und auch in diversen Foren von diversen Usern, gemacht wird, nun damit müssen wir eben leben und uns auseinandersetzen.
Wie du sicher schon gelesen hast, haben uns eine Masse Mitglieder aufgrund des ZB. verlassen, von daher kann sich heute wohl kaum über das Existieren des Zusatzbeitrages mehr aufregen. Meines Wissens nach (du weisst, ich bin als Privatmensch unterwegs) waren die Widersprüche gegen den Zusatzbeitrag als solches in der Anzahl extrem höher als die zur Beklanntmachung. Ausserdem betraf das Sonderkündigungsrecht wirklich nur die Mitglieder, die noch durch Bindungsfrist an die Kasse gebunden waren, alle anderen hätten mit einer normalen Kündigung auch die Kasse zum übernächsten Monat verlassen können und haben auch den ZB. nicht zahlen müssen.
Man sollte die Sache schon sachlich sehen und nicht so, wie man persönlich sie gerne hätte.
Gruss
Czauderna


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