Re: Beitragserhöhung um 88% (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 25.01.2010, 21:50 (vor 5416 Tagen) @ systemkritiker

Hallo,
da will ich Ihnen gar nicht einmal widersprechen - der Beamte, der keinen Arbeitgeberanteil erhält weil er eben kein Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes ist kann seinen (eigenen) Beitrag nur dann senken wenn er in die PKV wechselt, aber wenn dann eine Ehefrau und zwei Kinder hinzukommen, dann fährt er eben in der GKV doch wieder besser und dies ggf. ohne seine Beihilfe abschreiben zu müssen. So können z.B. die Beamten in Hessen aufgrund der Beihilferichtlinien dort theoretisch im Jahr bis zu 50% Ihres Krankenkassenbeitrages in der GKV von der Beihilfe wiederbekommen.
Gruß
Czauderna


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