Re: Beitragserhöhung um 88% (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 20.01.2010, 15:03 (vor 5422 Tagen) @ Beate

Hallo,
welches alte Modell ? - Die Berechnung der Beiträge für sonstige freiwillig versicherte Personen, deren Ehegatte in der PKV versichert ist war schon seit Jahren so dass jeweils die Hälfte des Einkommens des GKV-Versicherten und des PKV-Versicherten und Berücksichtung von Abschlägen für Kinder zugrundegelegt wurde - maximal die halbe Beitragsbemssungsgrenze in der Krankenversicherung (bei manchen Kassen war es sogar die ganze Grenze). Wenn du vorher "nur" 165,00 € gezahlt hast dann könnte das daranliegen das die Kasse vorher falsch beurteilt hat und du hast damit eine Menge Geld in der Vergangenheit gespart.
Gruß
Czauderna


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