Wechsel von AOK zur TK (Gesetzliche Krankenkassen)

ProGKV, Montag, 23.05.2011, 21:04 (vor 4933 Tagen) @ Daniel

Ich kann Penelope nur raten wenn Sie wechselt die Kündigung auf jeden Fall per Einschreiben mit Rückschein zu senden, es sind bei dieser Kasse manchmal Kündigungen angeblich nie angekommen oder nicht eingegangen. Auf jeden Fall auf eine Kündigungsbestätigung nach §175 SGB V bestehen die innerhalb 14 Tagen versandt werden muss. Auf angeblich ganz dringende Hausbesuche am besten nicht eingehen, einfach nur auf die Bestätigung bestehen.

LG ProGKV:-)


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