GKV fuer Rentner (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Joachim, hier eine weitere Stellungnahme.
"Da Sie und Ihre Frau als Rentner aus dem Ausland zurückkehren würden, müsste dann geprüft werden, ob die Zugangsvoraussetzungen
zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt werden. Dabei muss die 2. Hälfte der Zeit zwischen
dem erstmaligen Eintritt in das Erwerbsleben und dem Tag der Rentenantragstellung mit 9/10 Pflichtversicherungszeiten in einer gesetzlichen Krankenversicherung belegt sein. Diese Prüfung übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung, bei der der Antrag auf Versicherungsschutz gestellt wird.
Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist nur eine Absicherung in einer privaten Krankenversicherung gegen eigenen Beitrag möglich.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass der private Krankenversicherer bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung vornimmt. Bei Vorkrankungen
können die Versicherer Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbaren oder die Annahme verweigern."
Gruss Werner