GKV fuer Rentner (Gesetzliche Krankenkassen)
Werner, zunächst die von Dir gewünschte Nachricht: falls Du vor Ausreise zuletzt gesetzlich versichert warst und die Auslandsreise-Krankenversicherung der DKV nach Tarif AVL, AS12 oder über die dkv-globality lief und somit keine übliche Krankheitskostenvollversicherung inklusive Pflegeversicherung gewesen ist, hättest Du ab Einreise ins Bundesgebiet sofortigen Zutritt zur GKV. Dies gilt auch unabhängig von der Tätigkeit und einer sonst greifenden Altersgrenze mit Vollendung des 55.Lebensjahrs. Vom Frankfurter Flughafen nimmst Du das erste Taxi direkt zur nächsten Krankenkasse und begehrst da die Aufnahme nach SGB V §5 (1) Punkt 13. Ich beschreibe dies so blumig, weil ich zwei ähnlich gelagerte Fallkonstellationen vor kurzem durchkämpfen konnte. Verständlich, daß die Kassen ob nun gesetzlich oder privat kostenträchtige Fälle lieber auf der anderen Systemseite belassen wollen. Es gibt hierzu etwas versteckt auch eine Ergebnisniederschrift des Verbandes der Ersatzkassen, wo Dein Fahrplan enthalten ist. Wünsche Dir viel Kraft auf dem weiteren Weg.
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