Beitragsentlastung im Alter (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 01.03.2011, 12:45 (vor 5016 Tagen) @ Zara
bearbeitet von Joachim Röhl, Dienstag, 01.03.2011, 13:43

Also Zara, der §89 im VAG sagt aus, daß im schlimmsten Fall die Auszahlungssummen aller Versicherungen gekürzt werden können, wenn dies die Aufsichtbehörde (BaFin) wegen einer entstandenen geschäftlichen Schieflage für ein Unternehmen so einfordert. Die ist zuletzt in Deutschland nach dem Krieg mit der Währungsreform am 20.Juni 1948 geschehen, als alle Lebensversicherungen im Verhältnis 1:16 abgewertet wurden. Die PKV dagegen konnte selbst in den Kriegsjahren erstaunlicherweise ihre Kundenzahl fast verdoppeln und hatte bis in die späten Fünfziger hinein einen riesigen Boom. Leistungen wurden vor, während und nach dem Krieg ungekürzt ausgezahlt. Einzig einige politische Aspekte wurden dann 1945 ** korrigiert und die meisten Tarifwerke wurden nach versicherungsmathematischen Grundlagen auf die Bildung von Alterungsrückstellungen umgestellt. In den ungesicherten Zeiten damals wie heute galt und gilt das Bürgerliche Gesetzbuch, es sei denn unser anonymer Korrektor glaubt die Chinesen kämen über die Donau geschwommen und führten hier ostasiatische Verhältnisse ein .... will sagen, der 89er wird gern als Schreckgespenst gehandelt von allen, die meinen der Euro bricht morgen zusammen und Deutschland führe am nächsten Tag die DM wieder ein. Diese sicher nicht ganz unberechtigte Diskussion kann ich aber nicht sachlich weiter führen, weil ich nicht hinter die Staatskulisssen blicken kann. Da auch mein Bauchgefühl Vorsicht sagt, ist es somit dennoch gut, daß unser Korrektor die Problematik anspricht. Die Wahrscheinlichkeit aber, daß eine erneute Währungsreform, ein Krieg oder sonstige Verwüstungen kommen, ist denke ich geringer, als die Tatsache, daß die PKV im Alter teurer wird und Vorsorge wo auch immer getroffen werden muß. Dass die GKV hier etwas verschmitz in der Ecke sitzt und wahrnehmbar oder für den Gesunden meist auch nicht, ihre Leistungen Jahr für Jahr weiter runterfährt, ist ein weiterer interessanter Punkt in unserer Diskussion. Die PKV hat es da zugegeben etwas schwerer, denn die fast alljährlich einflatterende Beitragsanpassung wird von jedem Versicherten bemerkt. Fazit: unter steuerlichen Aspekten, bei bis zu 50%iger Finanzierung durch den Arbeitgeber und der trotz weltwirtschaftlicher Krise immer noch erwirtschafteten Rendite sind die Beitragsentlastungstarife für Angestellte unschlagbar.

** für fachlich Aufgeschlossene bei Amazon


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