Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt (Private Krankenversicherungen)

Beihilfefachfrau @, Berlin, Donnerstag, 24.02.2011, 16:19 (vor 5021 Tagen) @ Hans

Also nur ein kleiener Beitrag zum Thema. So wie ich das verstanden habe geht es hier ausschließlich um die Aufnahme über Öffnungsklausel, durch die Vorerkrankung.
Da würde ich am allerwenigsten die Debeka wählen. Generell gilt, dass in der Öffnungsklausel die Versicherer keine Abschlussmöglichkeiut der Zusatztarife zulassen, die da wären Kurtarif, Krankenhaustagegeld, Beihilfeergänzungstarif und wenn von der Beihilfe des jeweiligen Bundeslandes (Ba/Wü. Beihilfe erstattet Zweibettzimmer) nicht erstattet, auch die Unterbringung im Zweibettzimmer mit privatärtzlicher Behandlung. Generell gilt außerdem ein Risikozuschlag von 30% auf die betroffenen Tarife.
Die höchste Leistung, weil Kurtarif über Öffnungsklausel möglich, erbringt hier die Barmenia.
Hanse Merkur Bonus Care ist auch möglich, ist ein Hausarzttarif und hat aber andere Einschränkungen, würde hier zu weit führen. Die Barmenia ist nicht ganz billig , aber für Öffnungskl. optimal.
Ich an Ihrer Stelle würde mich an einen unabhängigen Makler mit Beihilfekenntnissen wenden, das Thema ist zu folgenschwer bei falscher Entscheidung.


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