Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt (Private Krankenversicherungen)

Gast Oliver, Sonntag, 13.02.2011, 16:38 (vor 5032 Tagen) @ Hans

Du hast teilweise recht.
1. zu den stationären Leistungen fällt mir kein Bsp. ein.
2. Brille ist ein "Witz" (in Baden-Württemberg nicht drin)
3. zahntechn. Leistungen, sehr gering (und in Baden-Württemberg nich versicherbar, da 60% von beihilfefähig)
4. Ausland, hier greift nur die Rückholung (das ist aber schon wichtig, zahlt die Beihilfe nämlich gar nicht)
5. Heilpraktiker, hier handelt es sich im praktischen Bereich nur um ein paar Euro, die weder von der Beihilfe noch vom P-Tarif bezahlt werden (geringer nutzen, aber immerhin...)
6. Hilfsmittel, hier liegt meineserachtens der entscheidende Vorteil und der Hauptgrund für den Tarif BE !!! Im P-Tarif sind nur sehr wenige Hilfsmittel aufgeführt und nur für diese leistet der P-Tarif - im BE werden "alle beihilfefähigen" Hilfsmittel bezahlt - dies sind dann wesentlich mehr - manche Versicherer, siehe auch z.B. MünchenerVerein BonusCareB, haben dies bereits in ihrem Haupttarif verankert! (besser)

Abschließend habe ich die Punkte nochmal im Bezug auf Baden-Württemberg überprüft:
BE hat minimale Leistung für Heilpraktiker und 13 KHT
wichtig ist nur der Auslandsrücktransport und die "vollen" Hilfsmittel

also eigentlich 2 Punkte, ob die den Beitrag rechtfertigen sei dahingestellt - ohne diese wichtigen Punkte macht Debeka auf jeden Fall keinen Sinn - deshalb den BE nicht kündigen!!!


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