Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt (Private Krankenversicherungen)
Ich bin in u.a. in dem BE-Tarif der Debeka versichert und schrieb dieser nach Studium der Tarifbedingungen im Jahre 2006:
Der Beihilfetarif suggeriert durch seinen Namen, dass die Lücke zwischen den Beihilfebestimmungen und dem Versicherungsumfang bei der Debeka geschlossen würde,dies ist aber nicht der Fall.
1.ärztliche Leistungen sind offenbar überhaupt nicht von diesem Tarif erfasst.Soweit in II.A.2. von gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen im Krankenhaus die Rede ist, schließt die Fußnote diese Leistungen wieder aus.
2.zahnärztliche Leistungen sind ebenfalls nicht erfasst.
3.lediglich besonders berechnete zahntechnische Leistungen sind genannt, wobei offen ist, welche, nicht schon durch die Grundtarife erfasste Leistungen dies sein könnten. Die Leistungsgrenze beträgt ohnehin 4100 €.
4.Leistungen des Heilpraktikers sind durch die Grundtarife/Beihilfe ohnehin abgedeckt, der Ergänzungstarif kann sich also nur auf die 50 % der Differenz zwischen dem nach Beihilfevorschriften abgedeckten Mindestsatz und einem berechneten höheren Satz beziehen.
5.Heilbehandlung im EU-Ausland ist ohnehin durch die Grundtarife und die Beihilfe abgedeckt, so dass der Versicherungsschutz über den BE-Tarif leerläuft. Im Ausland, das nicht der EU zugehörig ist, wäre theoretisch der fehlende 50 %-Anteil, der nicht von der Beihilfe abgedeckt ist, versichert. Eine ganzjährige Auslandskrankenversicherung kostet aber nur 10 € pro Jahr, soviel wie eine Monatsprämie im Tarif BE.
6.Die Tagegelder nach B.(13 €/Tag) bzw. C.(11 bzw. 22 €/Tag), letzteres zudem noch auf 4 Wochen begrenzt, rechtfertigen keine Versicherung mit einer Monatsprämie von 10 €.
7.Bleiben noch Hilfsmittel und Brillen:a)Kosten für Hilfsmittel werden nur wenn sie beihilfefähig sind und nur bis zur beihilfefähigen Höhe erstattet. Diese Kosten müssten schon durch die Grundtarife und die Beihilfe voll abgedeckt sein. Der BE-Tarif läuft insoweit leer. Welchen Anwendungsfall gibt es? b)Entsprechendes wie zu a) gesagt, gilt für Brillen.Brillen, die beihilfefähig sind, sind bis zu den beihilfefähigen Kostengrenzen ohnehin durch Grundtarif/Beihilfe abgedeckt. Zusätzliche Kostenanteile werden durch den BE-Tarif nicht erfasst.Die beihilfefähige Kostengrenze beträgt bei meiner Einstärkebrille ohnehin nur 72 € (2x36 €) für die Gläser und 20 € für die Fassung, also insgesamt 92 € (Beihilfe 46 €), der Grundtarif dürfte die restlichen 46 € absichern, der Tarif BE dürfte also auch hier leerlaufen, dh.tatsächlich keine Leistungen erbringen.
Das Fazit lautet: Der BE-Tarif hat keine nennenswerte Anwendungsfälle. Allenfalls im Falle besonders berechneter zahntechnischer Leistungen könnte ein nennenswertes Versicherungrisiko durch den Tarif BE (Deckungssumme aber nur 4100 €) abgedeckt sein, wobei mir ein Anwendungsfall nicht präsent ist, vielleicht können Sie mir ja einen nennen...
Eine schriftliche Antwort der Debeka habe ich nie erhalten. Es rief allerdings einmal ein Versicherungsvertreter an und machte unverständliche Ausführungen, an deren Ende ich so schlau war wie zuvor.
Kann jemand in diesem Forum mir erläutern, welche Anwendungsfälle der Tarif BE hat, also Leistungen, die nicht schon unter die Grundtarife fallen?
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Leinad,
10.02.2011, 20:01
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Leinad,
10.02.2011, 20:11
- Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt - Leinad, 10.02.2011, 20:30
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Gastklo,
10.02.2011, 20:52
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Leinad,
10.02.2011, 21:51
- Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt - Gastklo, 10.02.2011, 22:29
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Martha,
11.02.2011, 12:29
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Hans,
13.02.2011, 15:30
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Gast Oliver,
13.02.2011, 16:38
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Zufriedener,
14.02.2011, 18:55
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Leinad,
14.02.2011, 19:52
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Zufriedener,
15.02.2011, 11:38
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Hans,
15.02.2011, 21:19
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Beihilfefachfrau,
24.02.2011, 16:19
- Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt - Gast Oliver, 01.03.2011, 14:19
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24.02.2011, 16:19
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15.02.2011, 21:19
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13.02.2011, 16:38
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