Krankenversicherung Nachzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 18.02.2011, 12:23 (vor 5027 Tagen) @ MissX

Hallo,
ich denke auch, dass es hier auf keinen Fall zu einer "Nachversicherung" sprich Nachzahlung kommen wird.
Wenn bisher der "internationale Krankenschein" ausreichte, dann bestand im französischen Sozialversicherungssystem eine Anspruchsberechtigung - ich glaube nicht, dass die dort zahlen wenn es keinen Anspruch gäben würde.
Interessant ist demnach die Frage - warum wird nach zwei Jahren dieser Anspruch in Frankreich beendet ??
Schlussfolgerung meinerseits - bei Vorlage des Nachweises der Versicherungszeit in Frankreich ist der nahtlose Übergang (Zugang)
zur GKV in Deutschland als freiwilliges Mitglied möglich.
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum